Rechtsquellen
Änderungen im Schweizer Recht rund um Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie – zusammengetragen aus Fedlex, dem BAG sowie Tarif- und Verbandsseiten. Neueste zuerst.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der nächstzukommende Impfplan verwendet wird. Kostenübernahme umfasst verschiedene prophylaktische Impfungen sowie regelmäßige Impfungen für bestimmte Altersgruppen und Indikationen, wie z.B. Influenza, Pneumokokken, HPV, und Rotaviren.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und neue Leistungen in der spezialisierten Palliativpflege definiert werden. Ersatz des aktuellen Impfplans durch den neuen, Leistungen für erwachsene und kranke Kinder definiert sowie Anforderungen für die Qualität der Leistungen und Mitarbeiterqualifikationen festgelegt.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und Kosten für bestimmte Leistungen von Krankenpflegeversicherungen übernommen werden. Änderungen tragen ab 1. Januar 2027 und 2028 in Kraft.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der 'Impfplan 2024' durch 'Impfplan 2025' ersetzt wird. Zusätzlich werden neue Regelungen für prophylaktische Impfungen und bestimmte Präventionsmaßnahmen wie HIV-Postexpositionsprophylaxe und RSV-Prophylaxe eingeführt.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und Änderungen am Anhang 2 eingeführt werden. Die neuen Regelungen tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und Kosten für bestimmte Leistungen von Krankenpflegeversicherungen übernommen werden. Änderungen tragen ab 2025-12-31 und 2027-01-01 in Kraft.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, um neue Sturzpräventionsmaßnahmen einzublenden und die Kosten für bestimmte prophylaktische Impfungen zu übernehmen, wie z.B. die gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Varizellen, Humane Papillomaviren, Hepatitis A, Tollwut, Coronavirus, Herpes Zoster, Mpox, Rotaviren und Respiratorische Syncytial-Viren zu finanzieren.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, indem der Impfplan aktualisiert und neue Leistungen für die Prävention von Stürzen bei älteren Menschen sowie neuropsychologische Dienstleistungen definiert werden. Die Kosten für bestimmte Maßnahmen und Therapien werden von der Versicherung übernommen.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und neue Kosten für prophylaktische Impfungen gegen Mpox definiert werden. Die Kosten für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko betragen 100 Franken pro Dosis, wobei berufliche Gründe keine Kostenübernahme durch die Versicherung zulassen.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Krankenversicherung die Kosten für bestimmte Präventivimpfungen übernommen werden. Änderungen tragen zur Prävention von Krankheiten, insbesondere des Kolonkarzinoms, bei und treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und neue Unterstützungskosten für Krankheiten wie Adipositas und bestimmte Krankheitsfälle hinzugefügt werden. Die Kosten für prophylaktische Krankheitsempfängungen, wie Pneumokokken- und Meningokokkenimpfungen, sowie HPV-Impfungen, werden übernommen.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird geändert, wobei der Impfplan aktualisiert und der Anhang 3 über Analysenliste angepasst wird.
Die Kurzfassungen und die Einstufung stammen von einem lokal betriebenen Sprachmodell und sind ein Hinweis, keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der verlinkte amtliche Text. Kantonale Vorschriften sind nicht erfasst.