Grundlagen & Navigation
Wie kann ich die SUVA/IV-Abrechnung durchführen, wenn ich noch nicht im MTK Register registriert bin?
Um Leistungen über IV und SUVA abzurechnen, müssen Psychotherapeut*innen dem MTK-Tarifvertrag beigetreten sein. Wenn Sie aktuell noch nicht Teil dieser Vereinbarung sind, kontaktieren Sie Ihren Berufsverband, um den Beitritt zu beantragen. Sobald Sie registriert sind, können Sie die Rechnungen erneut einsenden.
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