Wie funktioniert der Leistungszähler in Abwesenheit in Psyfile und wann wird die Zählung neu gestartet?
Der Leistungszähler in Psyfile zählt ab dem ersten Mal, dass Leistungen in Abwesenheit verrechnet werden. Die Zählung beginnt dann über eine Frist von 90 Tagen hinweg. In diesem Zeitraum dürfen 240 Minuten für die Abwesenheitsleistungen erstellt werden. In Psyfile gibt es einen Zähler für zwei Gruppen der Abwesenheitsleistungen (PK010, PK020, PL010 -> ab 18 Jahren) + (PK015, PK025, PL015 -> unter 18 Jahren) Jedoch wird nach diesen 90 Tagen der Zähler nicht auf null gesetzt. Der Abwesenheitszähler orientiert sich nicht an einem festen Zeitraum (z. B. vom 1. Januar bis zum 1. April), sondern an einem rollierenden Betrachtungszeitraum. Wird beispielsweise am 19. Januar eine Leistung in Abwesenheit erbracht, bleibt diese bis zum 19. April im Zähler berücksichtigt. Erst ab dem 20. April fällt diese Leistung aus dem Betrachtungszeitraum heraus und die dafür angerechneten Minuten stehen wieder zur Verfügung. Der Zähler verschiebt sich somit kontinuierlich mit jeder erfassten Leistung in Abwesenheit und wird laufend neu berechnet.