Wie funktioniert der Sitzungszähler bei KoGu / AOM?
KoGu-/AOM-Sitzungszähler Grundsätzliche Funktionsweise
Der Sitzungszähler im KoGu-/AOM-Register basiert ausschliesslich auf den in Psyfile erfassten Leistungen.
Dabei gilt:
Journaleinträge werden für den Sitzungszähler nicht berücksichtigt. Gezählt werden nur Leistungen aus der Kategorie PsyTarif, die eine Anwesenheitsleistung darstellen. Leistungen werden bereits ab dem Status «verrechenbar» gezählt. Eine Leistung muss somit noch nicht fakturiert sein, damit sie im Sitzungszähler berücksichtigt wird. Zuordnung der Leistungen zu den Anordnungen
Damit Psyfile bestimmen kann, welche Leistungen zu welcher Anordnung gehören, muss bei jeder Anordnung das korrekte Startdatum hinterlegt sein.
Das Startdatum ist insbesondere bei einer zweiten oder weiteren Anordnung wichtig, da Psyfile nicht automatisch davon ausgehen kann, dass beispielsweise die ersten 15 Sitzungen zur ersten und alle weiteren Sitzungen zur zweiten Anordnung gehören.
Dies ist notwendig, da grundsätzlich auch Leistungen ausserhalb einer Anordnung bestehen können.
Was passiert ohne Startdatum?
Wird bei einer Anordnung kein Startdatum eingetragen, verwendet Psyfile aktuell automatisch das Erstellungsdatum der Anordnung als Startdatum.
Wurde die Anordnung erst nachträglich in Psyfile erfasst, kann dieses Datum vom tatsächlichen Beginn der Anordnung abweichen. Dadurch können Leistungen einer falschen Anordnung zugeordnet und Sitzungen entsprechend falsch gezählt werden.
Mögliche Ursache bei unterschiedlichen Zählerständen
Wenn die Journal-/Klient*innenübersicht und das KoGu-/AOM-Register unterschiedliche Sitzungszahlen anzeigen, sollten insbesondere die Startdaten der Anordnungen kontrolliert werden.
Beispiel:
Effektiver Beginn der zweiten Anordnung: 10.03.2026 Eingetragenes Startdatum: 13.02.2026 Eine Sitzung vom 24.02.2026 wird dadurch zusätzlich der zweiten Anordnung zugeordnet. Im KoGu-Register wird diese Sitzung entsprechend bei beiden Anordnungen berücksichtigt. In der allgemeinen Sitzungsübersicht erscheint sie weiterhin nur einmal, da dort lediglich die Gesamtzahl der erfassten Sitzungen gezählt wird.
Dadurch kann beispielsweise die Gesamtübersicht korrekt 24 Sitzungen anzeigen, während im KoGu-Register eine Sitzung weniger als verfügbar ausgewiesen wird.
Vorgehen bei Abweichungen
Bei unterschiedlichen Sitzungsständen:
Prüfen, ob die betroffenen Leistungen aus der Kategorie PsyTarif stammen und Anwesenheitsleistungen darstellen. Prüfen, ob die Leistungen mindestens den Status «verrechenbar» haben. Startdatum aller vorhandenen Anordnungen kontrollieren. Startdatum mit dem tatsächlichen Beginn der jeweiligen Anordnung vergleichen. Nach einer Korrektur kontrollieren, ob der KoGu-/AOM-Zähler wieder mit der Sitzungsübersicht übereinstimmt.
Wichtig: Das korrekte Startdatum einer Anordnung ist Voraussetzung für eine zuverlässige Zuordnung der Leistungen und damit für einen korrekten Sitzungszähler.