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Praxisadministration
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Wie muss die ZSR- und GLN-Nr. gewählt werden bei einer Einzel- und Gruppenpraxis

Bei einer Einzelpraxis, kann die ZSR- und GLN-Nr. problemlos bei den Stammdaten der Praxisadministration hinterlegt werden. Diese wird danach als Rechnungssteller und Leistungserbringer in der Rechnung aufgeführt.

Bei einer Gruppenpraxis wird ebenfalls die GLN- und ZSR-Nr., die unter "Praxisadministration" hinterlegt ist, unter "Rechnungssteller" und "Leistungserbringer" bei den Rechnungen angezeigt. Wenn Personen unter "Team" als selbstständig eingetragen sind und eine ZSR-, wie auch eine GLN-Nr. hinterlegt haben, so wird diese unter "Leistungserbringer" angezeigt auf der Rechnung. Rechnungssteller bleibt dabei die Gruppenpraxis.

Suchbegriffe:GLN-Nr.ZSR-Nr.GruppenpraxisEinzelpraxis